Pacht- oder Einlage -Garten
Wir verwalten 3 Arten von Gärten.
1. städtische Gärten,
das sind Gärten, deren Flächen von der Stadt Essen zur Kleingärtnerei zur Verfügung gestellt werden. Die Pächter zahlen einen jährlichen Pachtzins pro qm (Stand 2024 / 0,30€) über uns an den Stadtverband der Kleingärtner.
Die Essener Kleingartengrund und -boden gemeinnützige GmbH (gGmbH) nimmt eine ganz besondere Rolle in der Essener Kleingartenlandschaft ein. Während die meisten Gärten in Deutschland auf städtischem Grund liegen, ist diese Gesellschaft eine Eigentümerin von Kleingartenflächen.
2. gGmbH Gärten, sog. Einlagegärten der Kleingartengrund und -boden gGmbH
Das sind Gärten bei die der Pächter eine Einlage, die von der gGmbH festgelegt wurde zahlt. Dadurch hat man sich von dem jährlichen Pachtzins befreit. Die Einlage wird nach Aufgabe des Gartens wieder an den Pächter ausgezahlt. Die Höhe der Einlage ist von der Größe des Garten abhängig und liegt bei uns zwischen 3000,00€ und 4825,00€
3. Gärten des Essener Kleingartengrund und -boden gemeinnützige GmbH mit Pachtzins.
Das sind Gärten, die wie städtische Gärten gehändelt werden. Diese Gärten gehören allerdings nicht der Stadt, sondern der Kleingarten und -gund gGmbH.
Alle Gärten unterliegen dem Bundeskleingartengesetz, der Gartenordnung des Stadtverbandes und der Beschlüsse des Gartenbauvereins Bernetal e.V.
Hier sind die Gründe für die Gründung der Kleingartengrund und-boden gGmbH e.V. und ihre heutige Funktion:
1. Sicherung der Flächen (Eigentumsschutz)
Der Hauptgrund für die Gründung war die Sicherung von Grundstücken für die kleingärtnerische Nutzung.
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In einer Industriestadt wie Essen gab es immer einen enormen Flächendruck (Wohnungsbau, Industrie).
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Indem der Stadtverband Essen der Kleingärtnervereine e.V. (der die alleinige Gesellschafterin der gGmbH ist) Flächen selbst kaufte oder über die gGmbH verwaltete, entzog man diese Grundstücke spekulativen Interessen.
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Heute gehören etwa 100 Hektar (rund 40 % der Essener Kleingartenflächen) der gGmbH, während die restlichen ca. 200 Hektar der Stadt Essen gehören.
2. Das Modell der „Einlagegärten“
Ein Alleinstellungsmerkmal der gGmbH in Essen ist das System der sogenannten Einlagegärten. Dies wurde eingeführt, um den Erwerb und Erhalt der Flächen zu finanzieren:
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Keine Pacht: Pächter eines Einlagegartens zahlen keinen jährlichen Pachtzins pro Quadratmeter.
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Einmalige Einlage: Stattdessen leisten sie beim Einzug eine einmalige finanzielle Einlage an die gGmbH (je nach Größe meist zwischen 3.000 € und 5.000 €).
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Rückzahlung: Wenn man den Garten aufgibt, erhält man diese Einlage (nach Verrechnung eventueller Schäden oder Rückstände) wieder zurück. Es funktioniert also ähnlich wie eine Kaution, die gleichzeitig als zinsloses Darlehen zur Grundstückssicherung dient.
3. Gemeinnützigkeit und Steuervorteile
Die Rechtsform der gGmbH (gemeinnützige GmbH) wurde gewählt, um:
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Zweckbindung: Sicherzustellen, dass alle Erträge ausschließlich dem Erhalt und der Förderung des Kleingartenwesens zugutekommen.
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Steuern: Von steuerlichen Begünstigungen zu profitieren, die es ermöglichen, die Kosten für die Pächter und Vereine so niedrig wie möglich zu halten.
4. Entlastung des Ehrenamts
Da der Stadtverband über 100 Vereine mit tausenden Mitgliedern betreut, dient die gGmbH als professionelle Verwaltungsstruktur. Sie kümmert sich um die rechtlichen und finanziellen Aspekte des Grundeigentums, damit sich die ehrenamtlichen Vorstände in den Vereinen mehr auf das Vereinsleben und die Gartenberatung konzentrieren können.
Zusammenfassend: Die gGmbH wurde gegründet, damit die Essener Kleingärtner „Herr im eigenen Haus“ bleiben. Sie schützt das Land vor Bebauung und bietet durch das Einlage-Modell eine finanzielle Alternative zur klassischen Pacht.
