Pacht- oder Einlage -Garten
Wir verwalten 3 Arten von Gärten.
1. städtische Gärten,
das sind Gärten, deren Flächen von der Stadt Essen zur Kleingärtnerei zur Verfügung gestellt werden. Die Pächter zahlen einen jährlichen Pachtzins pro qm (Stand 2024 / 0,30€) über uns an den Stadtverband der Kleingärtner.
2. gGmbH Gärten, sog. Einlagegärten der Kleingartengrund und -boden gGmbH
Das sind Gärten bei die der Pächter eine Einlage, die von der gGmbH festgelegt wurde zahlt. Dadurch hat man sich von dem jährlichen Pachtzins befreit. Die Einlage wird nach Aufgabe des Gartens wieder an den Pächter ausgezahlt. Die Höhe der Einlage ist von der Größe des Garten abhängig und liegt bei uns zwischen 3000,00€ und 4825,00€
3. Gärten des Essener Kleingartengrund und -boden gemeinnützige GmbH mit Pachtzins.
Das sind Gärten, die wie städtische Gärten gehändelt werden. Diese Gärten gehören allerdings nicht der Stadt, sondern der Kleingarten und -gund gGmbH.
Alle Gärten unterliegen dem Bundeskleingartengesetz, der Gartenordnung des Stadtverbandes und der Beschlüsse des Gartenbauvereins Bernetal e.V.