Dein Paradies in Altenessen Süd

Wie bekomme ich einen Garten

im Gartenbauverein Bernetal e.V.

Wie komme ich an einen Garten?

Die Vergabe eines Kleingartens ist ein strukturierter Prozess, da die Nachfrage oft viel höher ist als das Angebot. Da Kleingärten in Deutschland durch das Bundeskleingartengesetz.

Bewerbung und Warteliste

Da Gärten selten sofort frei sind, müssen Sie sich meist auf eine Warteliste setzen lassen.

  • Kriterien: Bewerber kommen auf die Warteliste.

3. Die Wertermittlung (Abschlag)

Wenn ein Pächter seinen Garten aufgibt, darf er den Preis nicht frei wählen. Ein geschulter Wertermittler des Verbandes schätzt den Wert:

  • Was bewertet wird: Gartenlaube, Anpflanzungen (Obstbäume, Sträucher) und bauliche Anlagen (Zäune, Wege).

  • Was nicht zählt: Persönliches Inventar (Möbel, Werkzeuge) wird meist separat verhandelt.

  • Durchschnittspreis: Je nach Zustand und Region liegt der Abschlag meist zwischen 2.000 € und 8.000 €.

4. Das Auswahlverfahren

Der Vorstand des Vereins hat das letzte Wort. Er schlägt dem Verpächter (meist die Stadt oder der Regionalverband) den neuen Pächter vor.

  • Wichtig: Sie kaufen nicht das Grundstück, sondern nur das Eigentum auf dem Grundstück (Laube/Pflanzen). Den Grund und Boden pachten Sie lediglich.

5. Kosten im Überblick

Neben dem einmaligen Abschlag kommen jährliche Fixkosten auf Sie zu: | Posten | Beschreibung | Ungefähre Kosten/Jahr | | :--- | :--- | :--- | | Pacht | Gesetzlich gedeckelt | 0,20 € – 0,50 € pro m² | | Mitgliedsbeitrag | Vereinsverwaltung & Versicherungen | 50 € – 150 € | | Nebenkosten | Wasser und Strom (nach Verbrauch) | 50 € – 200 € | | Sonstiges | Grundsteuer, Müll, Umlagen | 50 € – 100 € |

Informationsschreiben an alle Gartenfreunde

Dies dient der Prävention, damit kein Gärtner auf ein Angebot eingeht.
WICHTIGE MITTEILUNG AN ALLE PÄCHTER
Thema: Ordnungsgemäße Gartenabgabe und Pächterwechsel
Liebe Gartenfreunde,
aus aktuellem Anlass weist der Vorstand darauf hin, dass die Vergabe von Gartenparzellen ausschließlich über den gewählten Vorstand erfolgt.
Es sind Berichte über Versuche eingegangen, Pächter zu privaten Geldzahlungen ("Abstandszahlungen") zu bewegen, um eine bevorzugte Gartenvergabe zu erwirken. Wir stellen hierzu klar:
Kein Privatverkauf: Ein Pächter kann seinen Garten nicht eigenständig an Dritte "verkaufen" oder übertragen oder überlassen. Dazu zählen auch jedliche Verwandte.
Wertermittlung: Es dürfen nur Entschädigungen für Laube und Anpflanzungen gemäß dem offiziellen Wertermittlungsprotokoll fließen. Höhere Summen verstoßen gegen die Gemeinnützigkeit. Wir sind sonst unsere Gemeinnützigkeit schneller los als wir sie bekommen haben.
Sanktionen:
Pächter, die versuchen, Gärten "unter der Hand" oder gegen zusätzliche Geldzahlungen zu vermitteln, riskieren die fristlose Kündigung ihres eigenen Pachtverhältnisses wegen vereinsschädigenden Verhaltens.
Bitte melden Sie dem Vorstand umgehend, wenn Ihnen Angebote dieser Art gemacht werden. Nur so können wir eine faire Vergabe nach unserer Bewerberliste sicherstellen.
Gut Grün!
Der Vorstand